Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Florian Kottermeier, ING. (im Folgenden „Auftragnehmer“) Stand: April 2025

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „AG“) und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende AGB des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  2. Umfang des Beratungsauftrages / Leistungsumfang
    2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den AG Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie und zur Einführung/Betreuung von Informationssicherheits-Management-Systemen (ISMS), orientiert an ISO 27001, mit Fokus auf Unternehmen des Eisenbahnsektors (EVU/EIB). 2.2 Der konkrete Umfang eines Beratungsauftrages (z.B. Orientierungs-Check, GAP-Analyse, Umsetzungsbegleitung, Internes Audit, Laufende Betreuung gemäß dem 4-Phasen-Modell des Auftragnehmers) wird im Einzelfall im schriftlichen Angebot bzw. Vertrag zwischen AG und Auftragnehmer detailliert vereinbart. 2.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich während seiner üblichen Geschäftszeiten. Abweichende Leistungszeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG. 2.5 Leistungen, die vom AG über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Auftragnehmer gültigen Sätzen vergütet, sofern nicht anders vereinbart. 2.6 Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand sind, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart: Rechtsberatung, Steuerberatung, Implementierung spezifischer Hard- oder Softwareprodukte durch den Auftragnehmer, Garantie für das Bestehen externer Zertifizierungsaudits oder die Verhinderung jeglicher Cyberangriffe.
  3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des AG
    3.1 Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der AG sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen (z.B. zu IT-/OT-Systemen, Prozessen, bestehenden Sicherheitsmaßnahmen) zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Umstände, die erst
    während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 3.3 Der AG stellt sicher, dass der Auftragnehmer und/oder die durch ihn beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Ansprechpartnern beim AG erhalten. 3.4 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung allfälliger vom Auftragnehmer bereitgestellter Systeme oder zur Kommunikation erforderlichen Passwörter und Logins vertraulich zu behandeln. 3.5 Der AG wird relevante Daten und Informationen zusätzlich bei sich sichern, sodass sie bei Verlust oder Beschädigung rekonstruiert werden können. 3.6 Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zeitgerecht oder im vorgesehenen Umfang, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne verschieben sich angemessen. Der AG wird dem Auftragnehmer entstehende Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
  4. Honorar, Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und/oder angemessene Akontozahlungen zu verlangen. 4.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ohne Abzug binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 4.4 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz verrechnet. Reisekosten (z.B. Bahnfahrkarten 2. Klasse, amtliches Kilometergeld für PKW-Fahrten, Nächtigungskosten) und Spesen werden gegen Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt. 4.5 Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie alle zur Einbringung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Bei Überschreiten des Zahlungsziels von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen. 4.6 Die Aufrechnung durch den AG ist nur mit einer vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. 4.7 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AG liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars (bei Pauschalen) bzw. des für die erwartete Gesamtdauer vereinbarten Honorars (bei Stundenbasis) abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen in Höhe von 30 Prozent des nicht erbrachten Leistungsteils.
  5. Schutz des geistigen Eigentums / Nutzungsrechte
    5.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Vorlagen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. 5.2 Der AG erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das nicht ausschließliche, nicht
    übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene interne, vom Vertrag umfasste Zwecke zu verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5.3 Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten.
  6. Gewährleistung
    6.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. 6.2 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben (Verbesserung). Er wird den AG hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 6.3 Der AG hat allfällige Mängel unverzüglich nach Erkennen schriftlich zu rügen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt sechs (6) Monate nach Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistung. 6.4 Die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  7. Haftung / Schadenersatz
    (ANMERKUNG: DIESER ABSCHNITT MUSS BESONDERS SORGFÄLTIG ANWALTLICH GEPRÜFT WERDEN!)
    7.1 Der Auftragnehmer haftet dem AG für von ihm nachweislich verursachte Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Kosten der Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 7.3 Schadenersatzansprüche des AG können nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei (3) Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 7.4 Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 7.5 Sofern der Auftragnehmer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  8. Geheimhaltung / Datenschutz
    8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Art, Betriebsumfang und praktische
    Tätigkeit des AG. 8.2 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Subunternehmern entbunden, hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. 8.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen bei gesetzlichen Aussageverpflichtungen. 8.4 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des AG und dessen Mitarbeitern nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG). Der AG leistet Gewähr, dass hierfür die erforderlichen Rechtsgrundlagen (z.B. Zustimmungserklärungen) vorliegen. 8.5 Auf die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers (abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung auf deiner Webseite]) wird verwiesen.
  9. Vertragsdauer & Kündigung
    9.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Projekts (z.B. Abschluss GAP-Analyse, Abschluss Umsetzungsprojekt) und der entsprechenden Schlussrechnung. 9.2 Bei Verträgen über laufende Dienstleistungen (insbesondere Retainer-Vereinbarungen gemäß Phase 4) gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können solche Verträge von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder danach zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden. (Anmerkung: Kündigungsfrist von 3 Monaten ist ein Beispiel und muss von dir festgelegt und anwaltlich geprüft werden). 9.3 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gelöst werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere wesentliche Vertragsverletzungen oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei.
  10. Schlussbestimmungen
    10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel). 10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. 10.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (Zell am Moos, Österreich). 10.5 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Sitz des Auftragnehmers vereinbart (voraussichtlich Wels, Österreich – Anmerkung: Dies unbedingt anwaltlich prüfen lassen!). 10.6 Es wird empfohlen, bei Streitigkeiten vor Einleitung rechtlicher Schritte eine Mediation gemäß der Mediationsklausel des Fachverbandes UBIT in Betracht zu ziehen.